3.2 Milizfeuerwehr

Die meisten Gemeinden in der Schweiz verfügen über eine eigene Feuerwehr.Dabei sind die Orts-, Betriebs- und Stützpunktfeuerwehren auf die Anwohner der Gemeinde oder auf die Mitarbeiter in einem Betrieb angewiesen. Wie bei der Berufsfeuerwehr gelten auch in der Milizfeuerwehr die Grundsätze: Retten, Halten, Schützen, Löschen und Folgeschäden vermeiden.

Um diesen Auftrag erfüllen zu können, ist ein geschulter Mindestbestand an Mannschaft notwendig sowie entsprechendes Material. Dabei spielt die eigene Einsatzkleidung der Feuerwehrleuten eine wichtige Rolle, denn diese dient zum Selbstschutz bei einem Brand. Dank reflektierenden Streifen und Schriftzügen sind die Feuerwehrleute im Dunkeln gut erkennbar. Zum Material gehören auch die verschiedenartigen Fahrzeuge, welche eine Feuerwehr unterhält. Die nachfolgende nFahrzeuge sind mit Ausnahme des Sanitätsfahrzeugs in der Feuerwehr Rheinfelden im Einsatz und können so auch bei anderen Feuerwehren im Einsatz stehen. Jedoch darf diese Liste nicht als abschliessend betrachtet werden, da jede Feuerwehr noch andere Fahrzeugtypen haben könnte.

  • Autodrehleiter (ADL)
  • Atemschutzfahrzeug (ASF)
  • Feuerlöschboot
  • Mannschaftstransporter (MTF)
  • Rüstwagen (RW)
  • Pionierfahrzeug (PIF)
  • Sanitätsfahrzeug (SAN)
  • Strassenrettungsfahrzeug (SRF)
  • Schlauchverlegefahrzeug (SVF)
  • Tanklöschfahrzeug (TLF)
  • Universallöschfahrzeuge (ULF)
  • Verkehrsabteilungsfahrzeuge (VAF)

Zudem setzen die meisten Feuerwehren auf die eigene Nachwuchsförderung und unterhalten deshalb eine Jugendfeuerwehr.

Jugendfeuerwehr

In der Jugendfeuerwehr werden in Übungen auf spielerische Art und Weise die Feuerwehr-, Sanitäts- und Verkehrstechniken gelernt. Für die Jugendfeuerwehr gibt es keine Alarmeinsätze. Nebst den Übungen gibt es bei einigen Feuerwehren Wettkämpfe mit anderen Jugendfeuerwehren aus der Schweiz. Mit erreichen des 18. Lebensjahres findet der Übertritt in die Feuerwehr statt.